AGB
Stand: Juni 2025
1. Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge zwischen uns, der Tischlerei Ainberger (Inhaber: Daniel Heinrich Ainberger, Hagau 83, 6233 Kramsach, Österreich) – im Folgenden der "Lieferant" oder "wir" – und unseren Kunden (Verbrauchern und Unternehmern) über die von uns angebotenen Waren und Leistungen (insbesondere Kaufverträge über Möbel und Bauelemente, Werkverträge über individuelle Anfertigungen sowie damit verbundene Montageleistungen). Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Steht der Lieferant mit dem Kunden in laufender Geschäftsbeziehung, gelten diese AGB auch für künftige Geschäfte, selbst wenn im Einzelfall nicht nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen wird. Änderungen der AGB werden dem Kunden in geeigneter Weise bekanntgegeben.
Begriffsdefinitionen: "Verbraucher" im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch selbständigen beruflichen Tätigkeit zuzurechnen sind. "Unternehmer" ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Kunden, die Unternehmer sind, werden nachfolgend auch als "Geschäftskunden" bezeichnet.
Unsere Mitarbeiter sind nicht berechtigt, mündlich von diesen AGB abweichende Zusagen zu machen. Individuelle Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns.
2. Vertragsabschluss
Die Präsentation unserer Produkte und Leistungen auf unserer Website oder in Katalogen stellt noch kein verbindliches Angebot dar. Sie dienen als unverbindliche Aufforderung an den Kunden, selbst ein Angebot abzugeben (Bestellung). Auch mündliche Auskünfte oder Kostenschätzungen, die wir auf Anfrage des Kunden erteilen – etwa zu Preisen, Fristen oder technischen Details – sind freibleibend und unverbindlich.
Der Kunde kann ein verbindliches Vertragsangebot (eine Bestellung) mündlich oder in Textform an uns übermitteln, z. B. telefonisch, per E-Mail oder schriftlich. Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. Wir können dieses Angebot nach unserer Wahl innerhalb von 5 Werktagen annehmen,
- indem wir dem Kunden eine Auftragsbestätigung (schriftlich oder per E-Mail) übermitteln, oder
- indem wir die bestellte Ware an den Kunden liefern, oder
- indem wir den Kunden zur Zahlung (z. B. durch Vorausrechnung) auffordern.
Der Vertrag kommt in dem Moment zustande, in dem eine der genannten Alternativen zuerst eintritt. Wird das Angebot des Kunden innerhalb der Annahmefrist nicht angenommen, gilt dies als Ablehnung des Angebots; der Kunde ist dann nicht mehr an seine Bestellung gebunden.
Unabhängig von vorstehendem Satz kommt ein Vertrag auch dann zustande, wenn der Kunde ein von uns zuvor erstelltes schriftliches Angebot unverändert und fristgerecht schriftlich annimmt (z. B. durch Unterzeichnung unserer Auftragsbestätigung oder Angebotslegung).
Sollte unsere Auftragsbestätigung inhaltlich von der Bestellung des Kunden abweichen, enthält sie ein neues Angebot. In diesem Fall kommt der Vertrag nur zustande, wenn der Kunde dieses Angebot annimmt. Ist der Kunde Verbraucher, muss diese Zustimmung ausdrücklich erfolgen; ist der Kunde Unternehmer, gilt sein Einverständnis als erteilt, sofern er nicht unverzüglich widerspricht.
3. Angebote und Kostenvoranschläge
Unsere Angebote und Kostenvoranschläge sind freibleibend. Nur ausdrücklich als verbindlich bezeichnete oder schriftlich erstellte Angebote/Kostenvoranschläge gelten als verbindlich. Umfangreiche Kostenvoranschläge, insbesondere solche mit detaillierten Planungen oder Ausarbeitungen, können kostenpflichtig sein; etwaige Kosten werden dem Kunden vorab mitgeteilt. Ein bezahltes Angebotshonorar wird bei Zustandekommen des Auftrags auf den Auftragswert angerechnet.
Soweit nichts anderes angegeben ist, sind wir an abgegebene schriftliche Kostenvoranschläge 30 Tage ab Ausstellungsdatum gebunden. Nach Ablauf dieser Frist sind wir berechtigt, zwischenzeitlich eingetretene Kostenänderungen (etwa Materialpreissteigerungen) nach Rücksprache weiterzugeben.
Ergibt sich während der Ausführung eines Auftrags, dass zusätzliche Arbeiten erforderlich werden oder Mehrkosten entstehen, die bei Vertragsabschluss trotz fachlicher Sorgfalt unsererseits nicht erkennbar waren, werden wir den Kunden unverzüglich informieren. Der Kunde wird gebeten, kurzfristig (in der Regel binnen einer Woche) zu entscheiden, ob und zu welchen Konditionen die Arbeiten fortgesetzt werden. Trifft der Kunde innerhalb angemessener Frist keine Entscheidung oder lehnt er die Fortführung zu den geänderten Konditionen ab, sind wir berechtigt, die bereits erbrachten Teilleistungen abzurechnen und vom Vertrag hinsichtlich der noch nicht ausgeführten Leistungen zurückzutreten.
Geringfügige, zumutbare Abweichungen in Farbe, Maserung, Struktur, Maßen oder anderen Ausführungsdetails der gelieferten Ware gegenüber Mustern, Ausstellungsstücken oder früheren Lieferungen bleiben vorbehalten und gelten nicht als Mangel, soweit sie sachlich gerechtfertigt sind und im Material oder fertigungstechnisch bedingt liegen (z. B. geringfügige Farb- oder Strukturunterschiede bei Holzoberflächen).
4. Rücktrittsrecht für Verbraucher
Kunden, die Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Rücktrittsrecht nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu. Die konkreten Bedingungen, Fristen und Verfahren zur Ausübung dieses Rücktrittsrechts sind in der Rücktrittsbelehrung weiter unten detailliert beschrieben.
Im Folgenden ein Überblick: Die standardmäßige Rücktrittsfrist beträgt 14 Tage ab dem in der Belehrung definierten Zeitpunkt. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Rücktrittserklärung. Macht der Verbraucher von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch, so werden bereits erhaltene Leistungen Zug um Zug zurückerstattet und zurückgegeben, wie in der Belehrung beschrieben.
Ausnahmen vom Rücktrittsrecht: Kein Rücktrittsrecht besteht in den gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefällen, insbesondere bei folgenden Verträgen:
- Dienstleistungsverträge, wenn wir – auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers – noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung beginnen und diese sodann vollständig erbringen (siehe auch Abschnitt "Verzicht auf Rücktrittsrecht" weiter unten).
- Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (z. B. individuell maßgefertigte Möbelstücke).
- Außer-Haus-Verträge mit einem Gesamtwert von nicht mehr als € 50,– (hier sieht das Gesetz kein Rücktrittsrecht vor).
Weitere Details, etwa zum Muster-Rücktrittsformular und den Rücksendekosten, finden sich in der folgenden Rücktrittsbelehrung für Verbraucher.
5. Preise und Zahlung
Unsere Angebote und Leistungen richten sich grundsätzlich an Kunden mit Wohnsitz oder Sitz in der Europäischen Union. Alle Preisangaben verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, als Gesamtpreise in Euro und beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer-, Versand- oder Montagekosten werden gesondert ausgewiesen bzw. im Angebot ausdrücklich vereinbart.
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, gelten unsere Preise ab Werkstatt/Lager des Lieferanten (exkl. Montage und Lieferung). Vom Kunden beauftragte Montageleistungen werden – soweit nicht ein Pauschalpreis vereinbart wurde – nach tatsächlichem Aufwand (Regiestunden zu den aktuellen Stundensätzen) abgerechnet. Für erforderliche Mehrarbeitsstunden (Überstunden, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit) sowie sonstige betriebliche Zuschläge werden die gesetzlich bzw. kollektivvertraglich vorgesehenen Zuschläge zusätzlich berechnet. Auf mögliche weitere, mit der Montage verbundene Kosten (z. B. wegen erschwerter Anlieferung) wird in Abschnitt 12 (Mitwirkungspflichten) hingewiesen.
Bei Lieferung von Waren in Länder außerhalb der EU können im Einzelfall zusätzliche Kosten anfallen (z. B. Bankspesen für Auslandsüberweisungen, Wechselkursgebühren, Einfuhrzölle, Steuern usw.), die vom Kunden zu tragen sind. Solche Mehrkosten können auch innerhalb der EU anfallen, wenn der Kunde die Zahlung von einem Land außerhalb der EU vornimmt.
Soweit nicht anders vereinbart, gilt für Verträge ohne Online-Bestellvorgang folgende Zahlungsfälligkeit: 30% des Auftragswertes sind bei Auftragserteilung bzw. Erhalt unserer Auftragsbestätigung als Anzahlung fällig. Weitere 30% des Auftragswertes sind bei Lieferung der Ware bzw. Beginn der Montage fällig. Der verbleibende Restbetrag ist nach Fertigstellung der Leistung und Rechnungsstellung ohne Abzug zu bezahlen. Werden vereinbarte Teilzahlungen nicht termingerecht geleistet, sind wir berechtigt, die weitere Vertragsausführung bzw. ausstehende Lieferungen bis zur Zahlung auszusetzen. Sofern nicht anders angegeben, sind unsere Rechnungen binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe zu berechnen. Gegenüber Verbrauchern beträgt der Verzugszinssatz 4% p.a.; gegenüber Unternehmern 9,2 Prozentpunkte über dem jeweils geltenden Basiszinssatz. Der Kunde verpflichtet sich weiter, im Verzugsfall die zweckentsprechenden Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen, soweit diese angemessen sind. Gesetzliche Ansprüche auf weitergehenden Schadenersatz (z. B. gemäß § 1333 ABGB) bleiben unberührt.
Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, stellt er seine Zahlungen ein oder wird über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet bzw. mangels kostendeckenden Vermögens nicht eröffnet, sind wir berechtigt, sämtliche ausstehenden Beträge sofort fällig zu stellen und vom Vertrag zurückzutreten.
6. Reparaturen
Bei Reparaturaufträgen wird der Lieferant den Kunden darauf hinweisen, wenn nach fachmännischer Einschätzung die Instandsetzung der Sache im Vergleich zum Neuanschaffungswert wirtschaftlich nicht sinnvoll ist (es sei denn, der Kunde hat ausdrücklich eine Reparatur "um jeden Preis" gewünscht). Entscheidend ist dabei das Verhältnis der voraussichtlichen Reparaturkosten zum Wert der Sache.
Stellt sich erst während der Reparatur heraus – ohne dass dies für uns als Fachbetrieb bei Auftragserteilung erkennbar war – dass der Gegenstand technisch nicht (oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand) instand zu setzen ist, werden wir die Reparaturarbeiten abbrechen und den Kunden unverzüglich informieren. In diesem Fall hat der Kunde die bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Aufwendungen (Arbeitszeit, Material etc.) zu vergüten. Falls der Kunde wünscht, dass ein bereits zerlegter Gegenstand wieder zusammengebaut wird, und dies technisch möglich ist, hat er auch die Kosten für den Zusammenbau zu tragen. Weitere Ansprüche des Kunden sind in einem solchen Fall ausgeschlossen, sofern uns nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zur Last fällt.
7. Liefer- und Versandbedingungen
Lieferungen erfolgen, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Die Lieferfrist wird individuell vereinbart oder von uns bei Annahme der Bestellung angegeben. Fixtermine sind für uns nur bei ausdrücklicher Zusage verbindlich.
Ist eine Zustellung der Ware an den Kunden aus Gründen, die in der Sphäre des Kunden liegen, nicht möglich (z. B. weil der Kunde unter der angegebenen Adresse zum vereinbarten Lieferzeitpunkt nicht anwesend ist und auch keine Empfangsberechtigte Person benannt hat, oder weil die Annahme verweigert wird), so trägt der Kunde die uns dadurch entstehenden Mehrkosten. Dies umfasst insbesondere die Kosten einer erfolglosen Anlieferung und der Lagerung der Ware sowie erforderliche weitere Zustellversuche. Dies gilt nicht, soweit der Kunde kurzfristig und unverschuldet an der Annahme verhindert war und wir ihm die Lieferung nicht angemessen zuvor angekündigt hatten, oder wenn der Kunde sein gesetzliches Rücktrittsrecht ausübt.
Für Unternehmer gilt: mit der Übergabe der Ware an das von uns beauftragte Transportunternehmen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über. Für Verbraucher geht die Gefahr erst mit Übergabe der Ware an den Verbraucher (oder eine von diesem benannte empfangsberechtigte Person, die nicht das Transportunternehmen ist) über. Sendet das Transportunternehmen die Ware an uns zurück, weil eine Zustellung beim Verbraucher nicht möglich war, wird der Vorgang gemäß vorstehendem Absatz behandelt.
Haben wir mit dem Kunden Selbstabholung der Ware vereinbart, informieren wir den Kunden, sobald die Ware zur Abholung bereitsteht. In diesem Fall entfallen Versandkosten. Der Kunde holt die Ware nach Terminvereinbarung an unserem Geschäftsstandort ab.
8. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises unser Eigentum. Bei Kunden, die Unternehmer sind, behalten wir uns das Eigentum an allen gelieferten Waren bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor.
Ist der Kunde Unternehmer, so ist er berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. In diesem Fall tritt der Kunde bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen Dritte erwachsen, an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an. Der Kunde ist ermächtigt, die Forderungen auch nach der Abtretung im eigenen Namen einzuziehen, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt; wir werden jedoch die Forderungen nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungen nachkommt. Verlangt der Lieferant, wird der Unternehmer uns die Schuldner der abgetretenen Forderungen bekannt geben und diesen die Abtretung anzeigen.
9. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte für Mängel unserer Waren und Leistungen. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten ergänzend bzw. – bei Kunden, die Unternehmer sind – abweichend von den gesetzlichen Bestimmungen, soweit zulässig:
9.1 Gegenüber Unternehmern: Unwesentliche Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich beeinträchtigen, begründen keine Gewährleistungsansprüche. Der Lieferant hat die Wahl der Art der Gewährleistung (Verbesserung, Nachtrag des Fehlenden oder Austausch). Wird im Wege der Verbesserung ein Ersatz geliefert, beginnt die Gewährleistungsfrist dadurch nicht neu zu laufen.
9.2 Gegenüber Verbrauchern: Wir bitten Verbraucher, angelieferte Waren umgehend nach Erhalt auf offensichtliche Transportschäden zu überprüfen und solche Schäden möglichst sofort dem Zusteller sowie uns mitzuteilen. Diese Bitte dient lediglich der Schadensminderung und berührt nicht die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers – insbesondere hat ein Unterlassen der Meldung keinerlei Auswirkung auf bestehende Gewährleistungsansprüche.
9.3 Wartung und Gebrauch: Holz- und Möbelprodukte erfordern eine bestimmungsgemäße Behandlung und mitunter regelmäßige Pflege. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass übliche Wartungsarbeiten (z. B. Beschläge ölen/fetten, Justieren von Scharnieren, Nachziehen von Schrauben, Kontrolle und ggf. Erneuerung von Dichtfugen, Auffrischung von Oberflächenbehandlungen insbesondere im Außenbereich nach Maßgabe der Herstellerhinweise) vom Kunden durchzuführen sind, sofern nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wurde. Unterlassene Wartung oder unsachgemäßer Gebrauch kann die Lebensdauer und Funktionstüchtigkeit der Produkte beeinträchtigen, ohne dass hieraus Gewährleistungsansprüche gegen uns entstehen.
9.4 Bauelemente (Fenster/Türen): Durch den fachgerechten Einbau moderner Fenster, Türen und anderer Bauelemente wird die Gebäudehülle oft deutlich dichter. Der Kunde hat daher für eine ausreichende Be- und Entlüftung der Räume zu sorgen (z. B. durch regelmäßiges Lüften oder die Implementierung eines geeigneten Lüftungskonzepts nach den technischen Normen), um Feuchtigkeitsansammlungen und in der Folge Schimmelbildung oder übermäßige Fugenbildung zu vermeiden. Die Planung eines solchen Lüftungskonzepts gehört nicht zu unserem Leistungsumfang und ist gegebenenfalls vom Kunden gesondert zu veranlassen. Mangelnde Lüftung und Wartung liegen in der Verantwortung des Kunden und können zu Schäden führen; derartige Schäden begründen keine Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Lieferanten.
10. Haftung
Der Lieferant haftet dem Kunden gegenüber – gleich aus welchem Rechtsgrund – für Schäden und Aufwendungen nur im Rahmen der folgenden Bestimmungen:
- 10.1 Unbeschränkte Haftung: Wir haften unbegrenzt bei Vorsatz (Absicht) oder grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von uns beruhen.
- 10.2 Begrenzte Haftung: Verletzen wir eine wesentliche Vertragspflicht (eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) leicht fahrlässig, so ist unsere Haftung der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind z. B. die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung und zur mangelfreien Herstellung der bestellten Produkte.
- 10.3 Ausschluss: Im Übrigen ist eine Haftung des Lieferanten – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Wir haften insbesondere nicht für Schäden infolge leichter Fahrlässigkeit, die nicht unter Ziffer 10.2 fallen, oder für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden oder Folgeschäden, soweit gesetzlich zulässig.
10.4 Mitwirkung des Kunden bei Planungen: Übermittelt uns der Kunde Pläne, Zeichnungen, Vorgaben oder Maßangaben für die Fertigung, so trägt er die Verantwortung dafür, dass diese Unterlagen richtig und vollständig sind, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich eine Überprüfungs- und Ausmesspflicht durch uns übernommen wurde. Erkennt der Lieferant im Zuge der Auftragsausführung, dass die Kundenvorgaben offenbar fehlerhaft, unklar oder unpraktikabel sind, wird er den Kunden unverzüglich darauf hinweisen und um Weisungen bitten. Erfolgen solche Weisungen nicht innerhalb angemessener Frist oder sind sie unbrauchbar, trägt der Kunde etwaige daraus resultierende Mehrkosten (z. B. aufgrund von Arbeitsunterbrechungen oder geänderter Arbeiten) sowie Verzögerungen selbst. Gesetzliche Ansprüche des Kunden (etwa bei völligem Scheitern des Vertragszwecks) bleiben unberührt, soweit dem Lieferanten kein Mitverschulden zur Last fällt.
11. Freistellung bei Verletzung von Rechten Dritter
Wenn wir im Auftrag des Kunden Gegenstände produzieren oder bearbeiten, bei denen der Kunde Vorgaben für Gestaltung, Maße, Material oder Texte/Bilder liefert (z. B. ein vom Kunden gewünschtes Sonderdesign, Gravuren, Logos, Nachbau einer Vorlage o.ä.), hat der Kunde sicherzustellen, dass dadurch keine Rechte Dritter (etwa Urheber-, Marken- oder Designrechte) verletzt werden. Der Kunde garantiert, zur Nutzung und Weitergabe der uns bereitgestellten Vorlagen berechtigt zu sein.
Der Kunde hält uns diesbezüglich schad- und klaglos. Das heißt, er wird uns von allen Ansprüchen Dritter, die aufgrund der vertragsgemäßen Verwendung der Kundenvorlagen durch uns gegen uns geltend gemacht werden, auf erstes Anfordern vollumfänglich freistellen. Dazu gehören auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung (z. B. Gerichts- und Anwaltskosten). Dies gilt nicht, soweit der Kunde die betreffende Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat (etwa weil die Verletzung auch bei zumutbarer Prüfung für den Kunden nicht erkennbar war). Der Kunde ist verpflichtet, uns im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich und vollständig alle ihm verfügbaren Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung und Verteidigung erforderlich sind.
12. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde hat alle ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen, die für die Vertragserfüllung erforderlich sind, rechtzeitig und auf eigene Kosten vorzunehmen. Insbesondere obliegt es dem Kunden, erforderliche behördliche Genehmigungen, Drittbewilligungen (z. B. Zustimmung des Vermieters bei Einbauten) oder Anzeigen rechtzeitig einzuholen bzw. durchzuführen. Der Kunde hat außerdem dafür Sorge zu tragen, dass unsere Waren und Leistungen am vorgesehenen Einbauort unter Beachtung der gesetzlichen und technischen Vorschriften zulässig sind (z. B. Denkmalschutz, Brandschutzbestimmungen, Baurecht etc.).
Unterlässt der Kunde eine erforderliche Mitwirkung, Anzeige oder Bewilligungsbeschaffung, und entsteht dadurch eine Verzögerung oder Mehrkosten bei der Durchführung des Auftrags, haften wir nicht für daraus entstehende Schäden. Im Gegenteil ist der Kunde verpflichtet, uns alle hierdurch entstehenden Mehrkosten (z. B. Wartezeiten, zusätzliche Anfahrten, Lagerkosten) zu ersetzen. Gesetzliche Rechte des Verbrauchers (insb. gem. § 1168a ABGB bei unverschuldeter Unmöglichkeit) bleiben unberührt.
Sofern Montageleistungen durch uns erbracht werden, hat der Kunde am vereinbarten Liefer-/Montagetag dafür zu sorgen, dass der Leistungsort frei zugänglich und für die Montage vorbereitet ist. Insbesondere sind etwaige Vorarbeiten (z. B. bauseitige Vorbereitung von Anschlüssen, Fertigstellung erforderlicher Mauerarbeiten, Verputz, Estrich etc.) so abzuschließen, dass unsere Montage ungehindert erfolgen kann. Der Montagebereich muss ausreichend freigeräumt und Strom sowie Beleuchtung müssen bereitgestellt sein. Kommt der Kunde diesen Mitwirkungspflichten nicht nach und verzögert sich dadurch die Montage, sind wir berechtigt, den Mehraufwand und die uns entstehenden Zusatzkosten (z. B. Wartezeiten, zusätzliche Anfahrten) dem Kunden in Rechnung zu stellen.
Der Kunde hat sicherzustellen, dass unsere Lieferfahrzeuge ungehinderten Zugang zur Entladestelle haben. Kann unser Fahrzeug nicht unmittelbar vorfahren, etwa weil kein geeigneter Parkplatz oder Zufahrt besteht, und entstehen hierdurch Mehrkosten (z. B. längere Tragewege, zusätzliche Arbeitskräfte oder Hilfsmittel), so sind diese vom Kunden zu tragen. Für Lieferungen bzw. Transporte über das 2. Stockwerk hinaus hat der Kunde geeignete fördertechnische Einrichtungen (z. B. einen ausreichenden Aufzug oder Hebebühne) bereitzustellen, falls nicht ausdrücklich anders vereinbart. Treppen und Zugangswege müssen frei, ausgeleuchtet und ausreichend tragfähig sein.
Sollten im Zuge der Montage zusätzliche Arbeiten erforderlich werden, die nicht von unserem Gewerk abgedeckt sind (z. B. Stemm- oder Verputzarbeiten, elektrische Anschlüsse, Anpassungen an bauliche Gegebenheiten), so fallen diese – sofern nicht ausdrücklich als Teil unseres Leistungsumfangs vereinbart – in die Verantwortung des Kunden. Wir sind nicht verpflichtet, solche fremden Gewerkarbeiten selbst auszuführen. Der Kunde hat derartige Zusatzarbeiten rechtzeitig vor Montagebeginn durchführen zu lassen. Werden notwendige Zusatzarbeiten nicht rechtzeitig erledigt und verzögern oder behindern diese unsere Montage, gelten die Regelungen über Mehrkosten und Haftung wie oben beschrieben entsprechend.
Muss die von uns gelieferte Ware mit dem Baukörper fest verbunden werden (z. B. Verschraubung oder Verklebung von Einbaumöbeln, Verankerung von Geländern, Markisen oder ähnlichem in Wänden/Decken), hat der Kunde dafür zu sorgen, dass die Bausubstanz an diesen Befestigungsstellen geeignet und tragfähig ist. Wir haften nicht für Schäden, die durch mangelhafte Beschaffenheit von Wänden, Decken oder Böden (z. B. poröses Mauerwerk, nicht erkennbare Leitungen im Bohrbereich) bei der Montage entstehen, sofern uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.
Schwere und unhandliche Bauteile (z. B. Türen, Fenster, große Möbelteile) werden von uns bis zur ersten versperrbaren Türebene im Gebäude angeliefert. Ein weiterer Weitertransport an den endgültigen Aufstellort (Vertragen in höhere Stockwerke, über längere Distanzen oder durch enge Treppenhäuser) ist vom Kunden sicherzustellen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Sollte der Lieferant beim Vertragen behilflich sein, ohne dass dies vertraglich geschuldet ist, handelt es sich um eine Gefälligkeit, bei der der Kunde eine zumutbare Mithilfe zu leisten hat.
Nach erfolgter Lieferung/Montage hat der Kunde – bzw. ein von ihm bevollmächtigter Vertreter – die ordnungsgemäße Übernahme der Leistung auf unserem Übergabeprotokoll (Arbeitszettel) zu bestätigen. Ist der Kunde Unternehmer, so gilt die Leistung mit dieser Unterfertigung als mängelfrei übernommen, sofern nicht ausdrücklich ein Vorbehalt wegen festgestellter Mängel vermerkt wird.
13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Lieferanten und dem Kunden gilt das materielle Recht der Republik Österreich unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts (CISG). Bei Verträgen mit Verbrauchern, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen EU-Mitgliedstaat haben, bleiben jedoch die zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen dieses Staates zu Gunsten des Verbrauchers anwendbar, sofern sie für den Verbraucher günstiger sind als die österreichischen Bestimmungen.
Gerichtsstandsvereinbarungen gelten nur im Verhältnis zu Unternehmern. Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des Punktes 1, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag das sachlich zuständige Gericht an unserem Geschäftssitz (Bezirk Kufstein, Österreich). Der Lieferant ist jedoch berechtigt, Ansprüche gegen den Unternehmer auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand geltend zu machen.
Wenn der Kunde Verbraucher ist und seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat, können Klagen gegen den Verbraucher nur vor dem für diesen Wohnsitz/Ort zuständigen Gericht erhoben werden. Hat der Verbraucher seinen Wohnsitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat, so kann er nach seiner Wahl vor dem Gericht seines Wohnsitzes oder vor den österreichischen Gerichten klagen; Klagen des Lieferanten gegen den Verbraucher dürfen hingegen nur vor den Gerichten des Wohnsitzstaates des Verbrauchers anhängig gemacht werden. Zwingende gesetzliche Gerichtsstandregelungen (wie etwa jene der EU-Verordnung Nr. 1215/2012 über die gerichtliche Zuständigkeit) bleiben in jedem Fall unberührt.
14. Datenschutz
Wir legen großen Wert auf den Schutz der personenbezogenen Daten unserer Kunden. Wir verarbeiten personenbezogene Daten (z. B. Name, Anschrift, Kontaktdaten, Zahlungsinformationen) ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG), und nur soweit dies zur Vertragsabwicklung oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften erforderlich ist. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit zur Vertragserfüllung (z. B. an Versand- oder Montagepartner) oder zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten notwendig. Nähere Informationen dazu entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
Rücktrittsbelehrung für Verbraucher
Widerrufsrecht / Rücktrittsrecht: Als Verbraucher haben Sie das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen (vom Vertrag zurückzutreten). Die Rücktrittsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie (oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist) die Waren in Besitz genommen haben. Bei Dienstleistungen beträgt die Frist vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Haben Sie Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt, die getrennt geliefert werden, beginnt die Frist mit dem Tag, an dem Sie die letzte Ware erhalten haben. Bei Lieferung in mehreren Teilsendungen beginnt die Frist mit dem Tag, an dem Sie die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben.
Um Ihr Rücktrittsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Tischlerei Ainberger, Daniel Heinrich Ainberger, Hagau 83, 6233 Kramsach, Österreich, Tel.: +43 650 3009255, E-Mail: daniel@tischlerei-ainberger.at) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein per Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das unten angefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Rücktrittsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufs/Rechts vor Ablauf der Frist absenden.
Folgen des Widerrufs: Wenn Sie den Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben – einschließlich etwaiger Lieferkosten (mit Ausnahme zusätzlicher Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene günstigste Standardlieferung gewählt haben) – unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem Ihre Widerrufserklärung bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Ihnen werden wegen dieser Rückzahlung keine Entgelte berechnet.
Bei Kaufverträgen können wir die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren vollständig und unbeschädigt zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren abgesandt haben – je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags informiert haben, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Haben Sie verlangt, dass wir mit einer Dienstleistung (z. B. Beginn mit einem Montageauftrag) noch während der offenen Rücktrittsfrist beginnen, so haben Sie uns einen entsprechenden Wunsch sowie eine Bestätigung über Ihr Einverständnis zu übermitteln (siehe unten "Verzicht auf Rücktrittsrecht"). Wenn die Dienstleistung vollständig erbracht wird, verlieren Sie in diesem Fall Ihr Rücktrittsrecht.
Ausschluss bzw. Nichtbestehen des Rücktrittsrechts: In bestimmten Fällen steht Verbrauchern kein Rücktrittsrecht zu. Dies ist gesetzlich u. a. der Fall bei Verträgen über Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind. Ebenso besteht kein Widerrufsrecht bei dringenden Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten, die Sie ausdrücklich bei uns als Unternehmer angefordert haben, sowie in weiteren in § 18 FAGG genannten Ausnahmefällen.
– Ende der Rücktrittsbelehrung –
Muster-Widerrufsformular (für den Widerruf können Sie dieses Formular ausfüllen und an uns senden):
An: Tischlerei Ainberger, Daniel Heinrich Ainberger, Hagau 83, 6233 Kramsach, Österreich; E-Mail: daniel@tischlerei-ainberger.at
Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Ware(n)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung(en):
– Bestellt am ______________ / erhalten am ______________
– Name des Verbrauchers: ______________
– Anschrift des Verbrauchers: ______________
– Unterschrift des Verbrauchers (nur bei Mitteilung auf Papier): ______________
– Datum: ______________
(* Nichtzutreffendes bitte streichen.)
Verzicht auf Rücktrittsrecht bei vorzeitiger Leistungserbringung
Wenn Sie als Verbraucher wünschen, dass wir mit der Ausführung einer Dienstleistung vor Ablauf der sonst geltenden Rücktrittsfrist beginnen, müssen Sie uns dies ausdrücklich mitteilen und uns darüber hinaus Ihre Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechts bestätigen. Dies können Sie beispielsweise wie folgt erklären:
„Ich verlange ausdrücklich, dass mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistung durch die Tischlerei Ainberger vor dem Ende der vierzehntägigen Rücktrittsfrist begonnen wird. Mir ist bekannt, dass ich mein Rücktrittsrecht verliere, wenn die Dienstleistung vollständig erbracht ist.”
Hintergrund: Bei Dienstleistungen, die vollständig erbracht wurden, bevor die 14-tägige Rücktrittsfrist abläuft, sieht das Gesetz vor, dass das Rücktrittsrecht entfällt – vorausgesetzt, der Verbraucher hat vor Ausführung ausdrücklich zugestimmt und bestätigt, dies zu wissen (§ 18 Abs 1 Z 1 FAGG). Mit obiger Erklärung kommen Sie dieser gesetzlichen Vorgabe nach. Wir werden den Arbeitsbeginn innerhalb der Rücktrittsfrist nur vornehmen, wenn uns eine entsprechende Zustimmung vorliegt.